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Stock Facility Service
Winterdienst

Winterdienst

Bei Schnee und Glätte trägt der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht – und damit die Haftung. Stock Facility Service übernimmt diese Pflicht vertraglich: Wir räumen und streuen rechtzeitig, halten einen Bereitschaftsdienst vor und dokumentieren jeden Einsatz als Ihren Nachweis im Schadensfall.

Winterdienst

Stock Facility Service – Ihr Winterdienst im Rhein-Main-Gebiet

Räum- und Streudienst

Zuverlässiges Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten, Eingängen und Parkplätzen – pünktlich vor Beginn der gesetzlichen Räumzeiten.

Verkehrssicherungspflicht

Wir übernehmen die gesetzliche Räum- und Streupflicht für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbe – rechtssicher und nachweisbar.

Streugutmanagement

Witterungsgerechter Einsatz von abstumpfenden Streumitteln (Splitt) und Auftausalz, abgestimmt auf örtliche Vorgaben und Umweltschutz.

Bereitschafts- und Notdienst

Witterungsüberwachung und Einsatzbereitschaft in den frühen Morgenstunden und nachts – auch bei kurzfristigem Schneefall.

Parkplätze und Großflächen

Maschinelle Räumung größerer Flächen wie Parkplätze und Hofeinfahrten von Wohnanlagen und Gewerbeobjekten.

Lückenlose Dokumentation

Jeder Einsatz wird mit Zeitpunkt und Maßnahme dokumentiert – Ihr Nachweis gegenüber Mietern und im Schadensfall.

Impression Winterdienst
Einblick

Qualität, die man sieht

Zuverlässiger Räum- und Streudienst für Gehwege, Zufahrten und Parkplätze – wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht inklusive Bereitschaftsdienst und Dokumentation.

  • Räum- und Streudienst
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Streugutmanagement
  • Bereitschafts- und Notdienst
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Ablauf

So funktioniert’s

In vier einfachen Schritten von der Anfrage zur erledigten Arbeit.

1

Anfrage stellen

2

Kostenfreien Termin vereinbaren

3

Kostenfreies Angebot erhalten

4

Durchführung der Arbeit

Häufige Fragen

Winterdienst – häufige Fragen

Was umfasst Ihr Winterdienst?

Wir übernehmen das Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingangsbereichen bei Schnee und Glätte – zuverlässig während der gesamten Wintersaison.

Übernehmen Sie die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht?

Ja. Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie uns die Räum- und Streupflicht und sind damit rechtlich abgesichert, falls es bei Glätte zu Unfällen kommt.

Ab wann und wie schnell wird geräumt?

Wir orientieren uns an den gesetzlichen Räumzeiten und der aktuellen Wetterlage und sind rechtzeitig vor Ort, damit Wege und Flächen zu den maßgeblichen Zeiten sicher begehbar sind.

Bieten Sie Saisonverträge an?

Ja. Unsere Saisonverträge decken den gesamten Winter zu kalkulierbaren Konditionen ab – ohne dass Sie sich um Personal, Geräte oder Streugut kümmern müssen.

Räumen Sie auch Parkplätze und Zufahrten von Gewerbeobjekten?

Wir betreuen neben Wohnanlagen auch gewerbliche Parkplätze, Betriebszufahrten und Logistikflächen und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb auch im Winter erreichbar bleibt.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah mit einem unverbindlichen Angebot.

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