
Winterdienst
Bei Schnee und Glätte trägt der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht – und damit die Haftung. Stock Facility Service übernimmt diese Pflicht vertraglich: Wir räumen und streuen rechtzeitig, halten einen Bereitschaftsdienst vor und dokumentieren jeden Einsatz als Ihren Nachweis im Schadensfall.
Stock Facility Service – Ihr Winterdienst im Rhein-Main-Gebiet
Räum- und Streudienst
Zuverlässiges Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten, Eingängen und Parkplätzen – pünktlich vor Beginn der gesetzlichen Räumzeiten.
Verkehrssicherungspflicht
Wir übernehmen die gesetzliche Räum- und Streupflicht für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbe – rechtssicher und nachweisbar.
Streugutmanagement
Witterungsgerechter Einsatz von abstumpfenden Streumitteln (Splitt) und Auftausalz, abgestimmt auf örtliche Vorgaben und Umweltschutz.
Bereitschafts- und Notdienst
Witterungsüberwachung und Einsatzbereitschaft in den frühen Morgenstunden und nachts – auch bei kurzfristigem Schneefall.
Parkplätze und Großflächen
Maschinelle Räumung größerer Flächen wie Parkplätze und Hofeinfahrten von Wohnanlagen und Gewerbeobjekten.
Lückenlose Dokumentation
Jeder Einsatz wird mit Zeitpunkt und Maßnahme dokumentiert – Ihr Nachweis gegenüber Mietern und im Schadensfall.

Qualität, die man sieht
Zuverlässiger Räum- und Streudienst für Gehwege, Zufahrten und Parkplätze – wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht inklusive Bereitschaftsdienst und Dokumentation.
- Räum- und Streudienst
- Verkehrssicherungspflicht
- Streugutmanagement
- Bereitschafts- und Notdienst
So funktioniert’s
In vier einfachen Schritten von der Anfrage zur erledigten Arbeit.
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Durchführung der Arbeit
Winterdienst in Ihrer Stadt
Wir sind im gesamten Rhein-Main-Gebiet und Taunus für Sie da. Wählen Sie Ihre Stadt:
Winterdienst – häufige Fragen
Was umfasst Ihr Winterdienst?
Wir übernehmen das Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingangsbereichen bei Schnee und Glätte – zuverlässig während der gesamten Wintersaison.
Übernehmen Sie die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht?
Ja. Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie uns die Räum- und Streupflicht und sind damit rechtlich abgesichert, falls es bei Glätte zu Unfällen kommt.
Ab wann und wie schnell wird geräumt?
Wir orientieren uns an den gesetzlichen Räumzeiten und der aktuellen Wetterlage und sind rechtzeitig vor Ort, damit Wege und Flächen zu den maßgeblichen Zeiten sicher begehbar sind.
Bieten Sie Saisonverträge an?
Ja. Unsere Saisonverträge decken den gesamten Winter zu kalkulierbaren Konditionen ab – ohne dass Sie sich um Personal, Geräte oder Streugut kümmern müssen.
Räumen Sie auch Parkplätze und Zufahrten von Gewerbeobjekten?
Wir betreuen neben Wohnanlagen auch gewerbliche Parkplätze, Betriebszufahrten und Logistikflächen und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb auch im Winter erreichbar bleibt.
Weitere Leistungen
Kontaktieren Sie uns
Schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah mit einem unverbindlichen Angebot.







